Rund 52 Millionen Wahlberechtigte sind zur Sozialwahl aufgerufen. „Rund 52 Millionen Wahlberechtigte können bei der Sozialwahl bis zum 31. Mai 2023 die Zusammensetzung wichtiger Sozialparlamente in Deutschland bestimmen. Machen Sie mit und geben Sie Ihre Stimme ab für Rente und Gesundheit!“, ruft CDA-Vorsitzender Patrick Lambertz zur Teilnahme an der Sozialwahl auf.

CDA-Vorsitzender Patrick Lambertz

Die gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen bei den Renten- und Krankenversicherungsträgern alle Grundsatzentscheidungen, beschließen die Haushalte und haben ein entscheidendes Mitspracherecht beim Leistungsangebot, etwa bei spezialisierten Reha-Leistungen der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkassen, wie Mehrleistungen für Familien und spezielle Vorsorgeuntersuchungen.

Dies zeigt nach den Worten des CDA-Vorsitzenden Patrick Lambertz die große Bedeutung der Selbstverwaltungsgremien, die alle sechs Jahre neu gewählt werden und ehrenamtlich tätig sind.

„Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und stärken Sie damit Ihren Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern den Rücken!“, unterstreicht Lambertz seinen Wahlaufruf.

In den Sozialparlamenten seien Versicherte tätig, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagierten und gute Arbeit für die Stabilität der Selbstverwaltung leisteten.

Die Wahlberechtigten, so der CDA-Vorsitzende , erhalten ab Mitte April die Wahlunterlagen per Post. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels, der in einem roten Umschlag zu stecken sei, müsse dieser rechtzeitig abgeschickt werden, damit er bis spätestens am 31. Mai 2023 die aufgedruckte Adresse erreiche.

Wer bei den fünf größten Ersatzkrankenkassen versichert sei, werde erstmals entscheiden können, ob sie oder er per Brief abstimmen oder an der Onlinewahl teilnehmen möchte.

Auf mehreren Listen kandidieren auch Mitglieder der CDA für die Gremien der sozialen Selbstverwaltung.

„Unter www.sozialwahl.de kann man sich darüber informieren wie und bei welcher Rentenversiche-rung und Krankenkasse gewählt wird. Diese „wählenden“ Sozialversicherungsträger informieren na-türlich auch auf ihren eigenen Internetseiten ausführlich über „ihre“ Wahl. Ein Austausch über die Sozialwahl findet natürlich auch auf den Sozialen Netzwerken, erklärt Lambertz abschließend.